Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsgrundlage:
Die AGB´s sind verbindlicher Bestandteil eines Vertrages zwischen dem Musikduo Tea For Two, in rechtlicher Vertretung von Herrn Otto Kerndl, Gaisbergstraße 18, 94469 Deggendorf, Frau Elke Wolff, Am Schreiberweg 2, 94553 Mariaposching und dem Kunden.
Das Musikduo sichert seinen Kunden absolut vertraulichen Umgang mit seinen persönlichen Daten zu. Diese werden nur für interne Zwecke verwendet und keinesfalls an Dritte weitergegeben.
2. Vertragsgegenstand:
Das Musikduo erbringt für den Kunden eine Dienstleistung. Diese Dienstleistung beschränkt sich ausnahmslos mit der musikalischen Gestaltung von Veranstaltungen aller Art.
3. Vertragsabschluss:
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, (Engagementvertrag), der Künstler per Fax oder Post zustande.
4. Vertragsbeginn, Laufzeit:
Der Vertragsbeginn, (Bereitstellung der Dienstleistung), ist mit dem Kunden abgesprochen, und im Vertrag zeitlich festgelegt. Änderung dieser Vertragsstatuten sind nur in Schriftform möglich. Die Laufzeit des Vertrages endet mit Ablauf der vertraglich festgelegten Zeit.
5. Vertragsverlängerung:
Sollte der Kunde die vereinbarte Musikdauer über die vereinbarte Zeit hinaus nutzen wollen, ist ein vertraglich festgelegter Aufpreis für die zusätzliche Leistung fällig. Abgerechnet werden nur volle Stunden.
6. Preise:
Als vereinbarte Preise gelten die mit dem Kunden vereinbarten Honorare, wobei die Dienstleistung pauschal, nach Zeitaufwand oder sonstigen individuellen Kriterien vereinbart werden können.
In allen genannten Preisen ist die gesetzliche MWST enthalten. Auf Wunsch erhalten Sie eine detaillierte Rechnung mit ausgewiesener MWST.
7. Zahlungsweise und Zahlungsbedingungen:
Die Zahlung erfolgt unmittelbar nach Beendigung des Engagements und ist in bar zu bezahlen.
Es werden keine Schecks angenommen. In Ausnahmefällen können Sie die Zahlung nach persönlicher Absprache per Überweisung innerhalb 5 Werktagen erledigen.
8. Vertragsstorno:
Ein kostenloser Vertragsrücktritt ohne Angabe von Gründen ist bis zu 14 Tage vor dem vertraglich festgelegten Auftrittstermin möglich und ist per Einschreiben an das Musikduo zu entrichten.
9. Haftungsbeschränkung:
Das Musikduo haftet im Schadensfalle nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig von ihm herbeigeführten Schäden. Die Haftung wird dabei auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
10. Pflichten des Auftraggebers (Kunde):
a). Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Engagementvertrag an Dritte weiterzugeben.
b). Der Kunde darf von den Musikern keine rechtlich oder unsittlichen Tätigkeiten fordern.
c). Sämtliche anfallende Kosten für Essen, Getränke oder Parkgebühren ect. während des Engagements, sind vom Kunden zu tragen.
d). Bei anfallenden Übernachtungen muss der Kunde grundsätzlich immer 2 Einzelzimmer buchen und bezahlen.
e). Nimmt der Kunde die vereinbarte Leistung nicht oder nicht im vollen Umfang in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf Rückzahlung des vertraglich vereinbarten Honorars. Bei schuldhafter vorzeitiger Leistungsbeendung des Musikduos erfolgt eine zeitensprechende Rückvergütung für den Kunden.
11. Pflichten und Rechte von "Tea For Two"
a). Das Musikduo verpflichtet sich, die gebuchte, vertraglich festgelegte Leistung in vollem Umfang zu erbringen.
b). Das Musikduo trägt Sorge, dass ein telefonischer Kontakt zwischen Kunden und dem Duo am Veranstaltungstag erfolgen kann. (Tel: 0171/6843165)
c). Das Musikduo verpflichtet sich zu gleichwertigem Ersatz, wenn die gebuchte, vertraglich festgelegte Leistung, durch Krankheit oder Unfall nicht erbracht werden kann. Eine mögliche Konventionalstrafe ist hierbei gegenseitig auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt.
12. Sonstiges:
a). Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
b). Sollte eine Klausel dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen hiervon unberührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages, werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung, wirtschaftlich möglichst nahekommende, rechtswirksame Ersatzregelung treffen.
c). Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Deggendorf.





